An der Delegiertenversammlung des Schweizer Blasmusikverbands (SBV) am 26. April 2025 in Schaffhausen haben sich die Delegierten einstimmig für eine Neustrukturierung und Erhöhung des Beitrags pro Mitglied von 1.50 Franken ausgesprochen. Zudem haben sie der Abschaffung der unisono-Pflichtexemplare zugestimmt.
Per 1. Januar 2026 werden die unisono-Pflichtexemplare wie auch das unisono-Printmagazin abgeschafft. Dafür erhalten zukünftig alle SBV-Mitglieder Zugang zur elektronischen unisono-Version. Jetzt das e-Paper testlesen:
Bisher bestanden die SBV-Mitgliederabgaben aus einem Mitgliederbeitrag von 8.50 Franken und dem «Beitrag Kommunikation» (ehemaliger Beitrag für unisono-Pflichtexemplare) von umgerechnet 10 Franken pro Mitglied. Dieser wird nun per 1.1.2026 strukturell im Mitgliederbeitrag (CHF 18.50) zusammengeführt.
In einem zweiten Beschluss hat die Delegiertenversammlung einer Erhöhung des Mitgliederbeitrags per 1.1.2026 um 1.50 Franken auf insgesamt 20 Franken pro Mitglied zugestimmt.
Die letzte Erhöhung des Mitgliederbeitrags erfolgte im Jahre 2008. Es liegt auf der Hand, dass die Kosten für den Verbandsbetrieb in den rund 18 Jahren seit der letzten Erhöhung markant gestiegen sind. Auch wurden in den vergangenen Jahren mehrere Bereiche neu strukturiert.
Eines der zentralen Projekte war die Neuorganisation der Geschäftsstelle und der SBV-Redaktion, so dass die beiden Einheiten sämtliche operativen Arbeiten von Verbandsleitung und Musikkommission übernehmen können. Zur Umsetzung dieses Ziels wurde das Pensum der Geschäftsstelle und der externen Mandate faktisch verdoppelt. Ebenfalls wurden die Leistungen des Verbands in den Jahren 2020 bis 2024 spürbar ausgebaut.
Das dreiköpfige Redaktionsteam, unterstützt durch mehrere externe Mandatsträger, ist seit 1.1.2023 nicht mehr nur für die unisono-Redaktion, sondern für die Betreuung sämtlicher Kommunikationskanäle des SBV zuständig. Das sind: die Verbandszeitschrift unisono (Print und e-Paper), die Newsletter (seit Mai 2025), das digitale unisono und die Social-Media-Kanäle Instagram, Facebook und LinkedIn.
Im Zuge dieser Neuausrichtung wurde der Beitrag für die unisono-Pflichtexemplare ab 1.1.2023 unbenannt und den Vereinen seither als «Beitrag Kommunikation» in Rechnung gestellt. Der Betrag selbst wurde bisher nie verändert, er hat immer zehn Franken pro Mitglied betragen. Mit diesem finanziert die Verbandsleitung seither die gesamten Kommunikationsleistungen sämtlicher vorgängig erwähnter Kanäle.
Durch Optimierungen in verschiedensten Bereichen, namentlich beim Verbandsorgan unisono, konnte das Kostenwachstum in Grenzen gehalten werden. Dank Druckoptimierungen, organisatorischen Anpassungen und der Reduktion von 12 auf 10 unisono-Ausgaben pro Jahr wurden zudem Kosteneinsparungen in der Kommunikation von rund 200'000 Franken und somit «mehr Leistung bei deutlich geringeren Kosten» realisiert.
Ohne diese Kostenoptimierungen würde der finanzielle Mehrbedarf rund 130’000 Franken betragen, und nicht nur die 80’000 Franken, die durch die Erhöhung des Mitgliederbeitrags abgedeckt sind.
Die Verbandsleitung ist sich bewusst, dass die Erhöhung des Mitgliederbeitrags einen markanten finanziellen Zusatzaufwand verursacht, der nicht unterschätzt werden sollte. Mit dieser Erhöhung kann der Verband jedoch eine solide und zukunftsgerichtete Finanzierungsstruktur aufbauen, um auch in Zukunft eine wirkungsvolle Verbandsarbeit finanzieren und neue Projekte anstossen zu können.
Die Festlegung des Mitgliederbeitrags 2026 an der DV 2025 gewährleistet eine rechtzeitige Information der Vereine und Mitgliederverbände. So können die neuen Ansätze bereits in den Budgets 2026 berücksichtigt werden.